Leistungsübersicht

Ihre Pflegekasse unterstützt Sie durch eine Vielzahl von Leistungen, wenn Sie pflegebedürftig sind.  Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, entscheiden Sie selbst.

Sie haben im Rahmen der Ambulanten Pflege die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.

Das Pflegegeld wird Ihnen von der Kasse zur Verfügung gestellt und in der Höhe des Pflegegrades monatlich überwiesen, wenn Sie eine oder mehrere ehrenamtliche Pflegepersonen haben, die Sie in der Häuslichkeit unterstützen. Voraussetzung ist, dass Sie wenigstens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden und Ihrer Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine professionelle Pflegekraft nachweisen können.

Leistungen der Pflegeversicherung für die Ambulante Pflege

Die Höhe der Leistungen richtet sich danach, in welchen Pflegegrad Sie nach der Begutachtung durch den MDK eingestuft wurden.

Stand: 01. Januar 2024

Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 761 Euro
Pflegegrad 3 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.200Euro